Unser Service
Unterweisung für den Umgang mit Getränkeschankanlagen
Der Betreiber/ Unternehmer ist nach § 9 der Bertriebssicherheitsverordnung und § 4 der Unfallverhütungvorschriften verpflichtet, das Personal über die Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel der Schankanlage zu unterweisen. Insbesondere über:
- Allgemeine Betriebsanläufe
- den Wechsel der Getränkebehälter
- das Anschließen der Druckgasbehälter und den Druckminderer
- die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgas
- die Funktion der Lüftungsanlage
- die Funktion der Gaswarnanlage
- das Verhalten bei Alarm durch die Gaswarnanlage
- die bei Störung der Gaswarnanlage zu treffenden Maßnahmen
- der Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmitteln)
- der Hinweis auf bestehende Unterlagen
- die Reinigung des Zapfkopfes
- die Reinigung des Zapfhahns
- die Reinigung der Gläserspüleinrichtung
- die Reinigung der Theke
- die Reinigung der Gläser
- die Reinigung des Getränkelagerraumes
Die Unterweisung ist einmal Jährlich durchzuführen und zu Dokumentieren. Auf Wunsch führen wir gern durch unser geschultes Fachpersonal diese Unterweisung durch.